Kursorganisation: Aktuelle Hinweise und Sonderregelungen während COVID-19

Aufgrund der Infektionsschutzmaßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie wird unser Weiterbildungsprogramm im Wintersemester 2020/21 etwas anders ablaufen als gewohnt. Insbesondere wird es überwiegend Online-Kurse geben.

Technische Voraussetzungen für Online-Kurse

Uns ist bewusst, dass nicht alle Personen über die entsprechenden Voraussetzungen verfügen, Online-Kurse wahrzunehmen. Um mit Freude an den Kursen teilnehmen zu können, sollten Sie über folgende Ausstattung verfügen:

  • PC oder Laptop oder Tablet
  • mit Internetzugang
  • Kamera (meist als Webcam integriert)
  • Lautsprecher
  • Mikrofon (z.B. auch kombiniert als Headset)

Einführungsworkshops

Für den Fall, dass Sie gut ausgestattet, aber noch unsicher in der Nutzung sind, bieten wir noch vor Beginn des regulären Kursprogramms zwei Einführungsworkshops „Wie kann ich an Online-Kursen teilnehmen?“ an. Sie finden diese hier und hier. Bei großem Interesse können ggf. weitere Termine im Laufe des Semesters angeboten werden.

Sonderregelung: Nachträgliche Stornierung von Online-Kursen

Nicht immer bereitet das gemeinsame Lernen auf Distanz so viel Freude wie Kurse in Präsenz: Der Erfolg des Formats hängt dabei oft von Faktoren der individuellen technischen Ausstattung (Qualität der Internetverbindung und der technischen Geräte) ab. Dies lässt sich am besten durch Ausprobieren feststellen. Aus diesem Grund bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich von Online-Kursen innerhalb von 24 Stunden nach Ende der 1. Sitzung wieder abzumelden, wenn Ihnen das Format nicht zusagt.

Wichtig: Frühzeitige Anmeldung

Grundsätzlich bitten wir Sie, sich bis spätestens 7 Tage vor Kursbeginn anzumelden, damit wir Ihnen Informationen zum Kurszugang (bei Online-Kursen) oder im Falle von Präsenzkursen die jeweils gültigen Regeln zur Durchführung vor Ort mitteilen können. Wir bitten um Verständnis, dass kurzfristige Teilnahmen im Wintersemester nicht möglich sein werden und unangemeldetes Erscheinen zu Präsenzkursen nicht gestattet wird. Grundsätzliche Informationen zur Anmeldung finden Sie hier.

Durchführung von Präsenz-Kursen

Mit Ausnahme der Einführungsworkshops (max. 5 Personen) werden zu den Präsenzkursen im Seminarraum des ZAK | Zentrum für Angewandte Kulturwissenschaft und Studium Generale maximal 9 Personen zugelassen. Die Teilnehmenden dürfen sich weder vor noch nach der Präsenzveranstaltung versammeln. Sie verlassen den Veranstaltungsort nach der Veranstaltung einzeln und entfernen sich zügig. Dabei ist auf allen Verkehrsflächen und Wegen innerhalb des Gebäudes ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, der nach der neuen Corona-Verordnung (Gültigkeit ab 19.10.2020) auch während der Veranstaltung am Sitzplatz getragen werden muss. Dozierende sind davon ausgenommen. Während der Veranstaltung wird in regelmäßigen Abständen von ca. 20-30 Minuten eine Stoßlüftung vorgenommen.

Dokumentationspflicht

Mit der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg (CoronaVO) besteht zudem die Verpflichtung Kontaktdaten zu erheben (§ 14 S. 1 Nr. 1, S. 4 und §§ 10 und 6 CoronaVO). Für die AWWK als An-Institution des KIT bedeutet dies explizit, dass bei Zusammenkünften von zwei oder mehr Personen in einem Raum über einen Zeitraum von mehr als 15 Minuten eine Liste mit den Kontaktdaten geführt werden muss. Ihre Daten werden daher nicht nur zu innerbetrieblichen Zwecken der Kursorganisation, sondern auch zum Zweck der Kontaktnachverfolgung verarbeitet. Auf Verlangen und sofern dies zur Nachverfolgung von möglichen Infektionswegen erforderlich ist, werden die Daten an die zuständige Behörde übermittelt.

Wir weisen darauf hin, dass nach §7 der geltenden Corona-Verordnung ein Zutritt- und Teilnahmeverbot für Personen besteht,

„1.die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind,

2.die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns, aufweisen, oder3.die entgegen § 3 Absatz 1 keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

(2) Das Verbot nach Absatz 1gilt nicht, sofern dessen Einhaltung im Einzelfall unzumutbar oder ein Zutritt oder eine Teilnahme aus besonderen Gründen erforderlich und durch Schutzmaßnahmen die Infektionsgefahr für Dritte soweit wie möglich minimiert ist.“

Da die Gesamtsituation sehr dynamischen Entwicklungen unterliegt und sich jederzeit ändern kann, bitten wir Sie, sich bei Interesse an einer Kursteilnahme auf unserer Homepage und im Veranstaltungskalender über den jeweiligen Stand des Kurses zu informieren. Teilnehmer*innen werden über alle jeweils gültigen Verordnungen und Maßnahmen frühzeitig informiert und bei Veränderungen kontaktiert.

Bei Fragen können Sie sich jederzeit an die Geschäftsstelle der AWWK wenden.